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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen Pool World OHG, 37213 Witzenhausen, Kasseler Landstr. 31. Allgemeines
1.1. Diese Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Verkäufe und sonstigen Rechtsgeschäfte mit unseren Kunden.
1.2. An unsere Angebote sind wir innerhalb von 60 Tagen ab Datum gebunden; eine davon abweichende Bindung muss gesondert vereinbart werden.
1.3. Wenn unsere Auftragsbestätigung nicht innerhalb einer Woche schriftlich beanstandet wird, gilt sie als Vertragsinhalt.
1.4. Vereinbart wird die Anwendung deutschen Rechtes.
1.5. Alle zukünftigen Finderungen in unseren Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen werden ausdrücklich mit diesen Bedingungen anerkannt und gelten als Vertragsgrundlage. Die aktuelle Version ist unter www.pool- world.info ersichtlich.
2. Widerrufsrecht
2.1. Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache Der Widerruf ist schriftlich zu richten an:
Herr Mario Kuntze
Kasseler Landstr. 3
37213 Witzenhausen
Fax: 05542/3037838
E-Mail: mariokuntze@pool-world.info
2.2. Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
3. Lieferung
3.1. Die Ware wird auf Kosten des Käufers geliefert, soweit nichts anderes vereinbart ist
3.2. Vereinbarte Zulieferung setzt voraus, dass die Anlieferungsstraße mit schwerem Lastzug befahrbar ist.
3.3. Die Ware gilt auch dann als geliefert, wenn sie zum Liefertermin nach Meldung der Versandbereitschaft, nicht unverzüglich abgerufen wird; in diesem Fall sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten unseres Kunden zu lagern. Nimmt der Besteller die Ware ganz oder teilweise nicht ab, können wir nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Dabei sind wir berechtigt, entweder ohne Schadensnachweis 30 Prozent der vereinbarten Auftragssumme oder Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Dies gilt auch, wenn es aus anderen, von uns nicht zu vertretbaren Gründen zur Vertragsaufhebung kommt.
3.4. Höhere Gewalt und sonstige unvorhersehbare oder von uns nicht beeinflussbare Ereignisse wie Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen, Unterbrechungen der Energieversorgung und dergleichen, sowie von uns oder von unseren Lieferanten nicht zu vertretende Verkehrsunfälle befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Lieferpflicht, und zwar auch dann, wenn sie bei unserem Lieferanten oder dessen Vorlieferanten eingetreten sind, jedoch in jedem Falle nur insoweit, als wir dem Kunden diese Ereignisse als Ursache der Leistungsstörung nachweisen, Wird durch die genannten Ereignisse die Lieferung unmöglich, so erlischt unsere Lieferpflicht unter den gleichen Bedingungen.
3.5. Die Ware reist branchenüblich verpackt; die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis verrechnet. Verpackungsmaterial wird nur zurückgenommen oder vergütet, soweit dies schriftlich vereinbart ist.
3.6. Die Ware ist gegen Transportschäden, Transportverluste oder Bruch versichert. Äußerlich erkennbare Transportschäden sind sofort bei Empfang der Ware zu melden und unverzüglich deren Art und Umfang schriftlich mitzuteilen.
3.7. Alle Liefertermine und Lieferfristen sind ungefähr und gelten vorbehaltlich uns vorhersehbaren Ereignisse und Hindernisse. Wird ein vereinbarter Liefertermin um mehr als 6 Wochen überschritten, kann uns der Besteller eine 6-wöchige Nachlieferungsfrist setzen, bei fruchtlosem Ablauf kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten, wenn er den Rücktritt mit Setzung der Nachlieferungsfrist androht.
3.8. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen, wenn uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
4. Mängelrüge / Gewährleistung / Rückgabe
4.1. Wir leisten Gewähr, dass die Ware ordnungsgemäß ist und gewöhnliche Eigenschaften aufweist; für besondere Eigenschaften wird nur gehaftet, wenn diese schriftlich zugesagt wurden.
4.2. Für Ware, die als mindere Qualität, wie zum Beispiel „Zweite Wahl" bezeichnet wird, ist die Gewährleistung entsprechend auf die Eigenschaften eingeschränkt, die nach der besonderen Kennzeichnung der Ware zu erwarten sind.
4.3. Für produktions- und materialbedingte Abweichungen in den Farbnuancen kann keine Gewähr geleistet werden.
4.4. Der Besteller ist nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung berechtigt Ware zurückzuschicken. Diese wird in allen Fällen mit höchstens 90% des effektiv bezahlten Betrages gutgeschrieben.
4.5. Die Gewährleistung für die von uns gelieferten Waren beträgt zwei Jahre, gerechnet ab Lieferung an den Besteller. Eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist wegen einer Mängelbehebung erfolgt nicht.
4.6. Nach Ihrer Wahl können Gewährleistungsansprüche in der Form erfüllt werden, dass der Mangel behoben oder die mangelhafte Ware durch mangelfreie ersetzt wird. Wir können eine angemessene Preisminderung gewähren, insbesondere wenn eine Behebung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich wäre. Bei Veränderung, Verarbeitung oder unsachgemäßer Behandlung der gelieferten Ware erlischt jeder Gewährleistungsanspruch. Für Kosten einer durch den Besteller oder Nutzer selbst vorgenommen Mängelbehebung haben wir nur bei vorheriger Zustimmung aufzukommen.
5. Produkthaftung und Schadenersatzhaftung
5.1. Wir haften nicht für die Richtigkeit von Angaben über Handhabung, Bedienung und Betrieb, soweit solche in Prospekten, technischen Beschreibungen oder sonstigen Anleitungen enthalten sind, diese fallen in den Verantwortungsbereich des Herstellers bzw. Importeurs. Uns treffen auch keine weiteren Aufklärungspflichten, insbesondere nicht für Lagerung, Wartung, Einbau oder sonstige Handhabung.
5.2. Alle darüber hinausgehenden Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Kostenersatz, für Austausch- oder Montagearbeiten und Fahrtspesen sowie allfällige Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
6. Zahlung
6.1. Unsere Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
6.2. Die Inanspruchnahme von eingeräumtem Skonto setzt voraus, dass alle früheren Rechnungen - ausgenommen solche, denen berechtigte Einwende unseres Kunden entgegenstehen beglichen sind.
6.3. Schecks und Wechsel werden nur nach schriftlicher Vereinbarung und nur zahlungshalber entgegengenommen; Wechselsteuer, Diskont, Protest und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Kunden. Für die rechtzeitige Vorlage und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr.
6.4. Unsere Mitarbeiter sind zur Entgegennahme von Zahlungen nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Inkassovollmacht berechtigt.
6.5. Eingehende Zahlungen werden auf die jeweils älteste Forderung angerechnet.
6.6. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen sind nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wurden. Siehe auch 6.12
6.7. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, unbeschadet weitergehender Ansprüche, Verzugszinsen in der Höhe von 4% über dem gültigen normalen Bankzinsfuß zu verrechnen.
6.8. Bei Verzug des Kunden sind wir berechtigt, die sofortige Zahlung der gesamten aus haftenden Forderung zu verlangen; dieses Recht steht uns auch dann zu, wenn uns nach Vertragsabschluss ungünstige Umstände über die Zahlungsfähigkeit oder die wirtschaftliche Lage des Kunden bekannt werden.
6.9. Kommt der Kunde der Zahlungsaufforderung gemäß 5.8. trotz Setzung einer achttägigen Nachfrist nicht nach, sind wir berechtigt, unbeschadet unserer sonstigen Rechte, die in unserem Eigentum stehenden Waren zurückzunehmen, ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist oder vom Vertrag zur Gänze oder zum Teil unter Wahrung unserer Rechte, insbesondere auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung, zurückzutreten.
6.10. Im Fall der nicht fristgerechten Bezahlung einer Verbindlichkeit und erfolgloser Nachfristsetzung werden eingeräumte Rabatte / Nettopreise hinfällig.
6.11. Gewährte Rabatte und / oder Nettopreise werden bei Eröffnung eines Konkurs oder Ausgleichsverfahrens hinfällig. Es ist unerheblich ob der Kunde einen gerichtlichen, außergerichtlichen oder sonstigen Vergleich anstrebt. Der Kaufpreis ist in diesem Falle der Brutto- oder Listenpreis, auch wenn Nettopreise vereinbart wurden. Ausdrücklich wird vereinbart, dass wir berechtigt sind auch vor Konkurseröffnung und nach 2maliger Nachfrist von jeweils 2 Wochen den ursprünglichen Kaufpreis vor dem Einreichen der Klage auf den Listen- bzw. Bruttopreis bei gewährten Nettopreisen zu setzen. Alle Preise verstehen sich in Euro, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
6.12. Der Besteller ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen, von uns nicht anerkannten Gegenansprüchen, zurückzuhalten oder gegen unsere Forderungen eine Aufrechnung zu erklären.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Gelieferte Ware bleibt in unserem Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung aller Verpflichtungen des Kunden aus dem Kaufvertrag.
7.2. Der Kunde ist berechtigt, in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware im Rahmen des täglichen Geschäftsbetriebes zu veräußern; die Sicherungsübereignung oder Verpfändung solcher Waren sind dem Kunden ebenso wie jegliche andere, nicht dem täglichen Geschäftsbetrieb entsprechende Verfügungen untersagt. Wird von dritter Seite auf Ware, die noch in unserem Eigentumsvorbehalt ist, Exekution geführt oder sonst gegriffen, hat der Kunde uns unverzüglich zu verständigen; allfällige uns mit der Durchsetzung unserer Ansprüche erwachsende Kosten sind uns vom Kunden zu ersetzen.
7.3. Auch bei Be- oder Verarbeitung denn unserem Vorbehaltseigentum stehenden Ware geht unser Eigentum nicht unter; in diesem Falle gilt als vereinbart, dass uns an der durch Be- oder Verarbeitung entstandenen Sache ein aliquoter Miteigentumsanteil zusteht.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
8.1. Erfüllungsort für sämtliche gegenseitige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist Witzenhausen.
8.2. Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus sämtlichen, auch künftigen, Lieferverträgen ergebenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Witzenhausen.






